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Anmeldeverfahren
Schulbezirk
Gemäß Schulgesetz besucht das Schulkind die Grundschule in dessem Schulbezirk es seinen ständigen Wohnsitz hat. Die Schulbezirke (Liste der Straßen) werden vom Schulträger (Stadt Leipzig) festgelegt.
Anmeldung im Schulbezirk
Die Personensorgeberechtigten melden das schulpflichtige Kind in der Grundschule des Schulbezirkes ca. 1 Jahr vor Schuleintritt mit geeigneten amtlichen Nachweisen an. (Ein aktueller Nachweis über das alleinige Sorgerecht ist ebenfalls zu belegen.)
schulbezirksfremde Anmeldung an staatlichen Schulen
Wird für das Kind eine andere staatliche Grundschule gewünscht, ist nach der “Registrierung” in der Grundschule des Schulbezirkes ein formloser Antrag beim Schulleiter der gewünschten Grundschule (Verfahrensführer) zu stellen. Hier kommt es in der Entscheidungsfindung auf die vorgetragenen wichtigen Gründe an, die u. a. sind:
- pädagogische Gründe (z.B. spezielles Profil der Schule)
- besondere soziale Umstände in der Situation des Kindes
- die Verkehrsverhältnisse es erfordern (z.B. Schule liegt auf dem Arbeitsweg der Eltern)
Anmeldeverfahren Sportschulzentrum Liebertwolkwitz
schulbezirksfremde Anmeldung an Schulen in freier Trägerschaft
Wird für das Kind eine Grundschule in freier Trägerschaft (Privatschule) gewünscht, ist nach der “Registrierung” in der staatlichen Grundschule des Schulbezirkes ein Antrag auf Aufnahme bei der gewünschten Grundschule in freier Trägerschaft zu stellen.
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