Einschulung/ Schulplicht

EinschulungsverfahrenSchulleiter im Schulbezirk entscheidet

Ein Kind wird grundsätzlich schulpflichtig (Rechtsstatus), wenn es 6 Jahre alt ist. Die Entscheidung über die Einschulung Ihres Kindes trifft allein der staatliche Schulleiter der zuständigen Grundschule im Wohnbezirk (Schulpflichtüberwachung). Dies ist unabhängig davon, in welche Grundschule Ihr Kind dann aufgenommen wird (vgl. Schulaufnahmeverfahren).

Dabei kann der Schulleiter sich in seiner Entscheidung stützen auf:

  • seine pädagogisch-psychologische Begutachtung (Vorschulstunden, Schulaufnahmegespräch),
  • seine entwicklungsphysiologische Einschätzung (Kindergarten, Vorschulstunden),
  • Gespräche mit den Eltern,
  • eine medizinische Begutachtung (Ergebnis der Reihenuntersuchung im 6. Lebensjahr durch die Amtsärztin).

Einschulung - Alle werden eingeschult!

    Kinder, die früher als nicht schulfähig eingeschätzt wurden, werden heute grundsätzlich eingeschult und ihre Schulfähigkeit in der Klasse 1 unter individueller Betreuung durch zusätzliche Lehrkräfte "hergestellt". Der Anfangsunterricht ist somit anders organisiert, als Sie es vielleicht aus Ihrer eigenen Schulzeit kennen. Nach der letzten Schulgesetzänderung ist eine bisher praktizierte so genannte Zurückstellung nicht mehr vorgesehen und es gibt auch keine Vorbereitungsklassen für diese Kinder mehr. Bei Entwicklungsdefizite muss geprüft werden, ob nicht sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, der dann möglicherweise eine Einschulung in eine Förderschule zurfolge hat.

vorzeitige Einschulung

    Gemäß dem sächsischen Schulgesetz § 27 werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni, und wenn die Eltern es wünschen bis zum 30. September, des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Eltern melden ihr Kind an.

    Darüber hinaus kann auf Antrag der Eltern beim Schulleiter ein Kind eingeschult werden, wenn es nach dem 1. Oktober das sechste Lebensjahr vollendet. Es gibt keine Frist mehr bis 31. Dezember und es gibt noch immer nur einen Einschulungstermin im Kalenderjahr. Eine schriftliche psychologische Empfehlung unterstützt den Elternantrag.

Schulanmeldungsformular

Aufnahmeverfahren Sportschulzentrum

Kooperation mit Kindertagesstätten